Vermietung des Pfarrheims
Nutzung und Nutzungsentgelt
Die Regeln zur Nutzung der Räume und die allgemeine Hausordnung sind Bestandteil des Vertrages und werden hiermit anerkannt. Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung fällig und entspricht:
Möblierung, Getränke und Abschlussreinigung können jeweils sowohl in Eigenregie erfolgen als auch durch uns zur Verfügung gestellt werden. Kosten hierfür entnehmen Sie bitte der gesondert erhältlichen Preisliste bzw. dem Vertrag über die Nutzung der Räume.
Weitere Anmietung von Kirche (ca. 400 Personen), Pfarrsälchen (ca. 30 Personen), Teeküche, KryptaClub (ca. 50 Personen), Grillhütte sowie das Außengelände mit Boulebahn sind möglich. Die Kosten hierfür gehen ebenfalls aus der Preisliste bzw. dem Nutzungsvertrag hervor.

Location
Pers.
max.
EUR:
Sommer
EUR:
Winter
EG großer Raum
56
55,-
60,-

kleiner Raum
24
20,-
25,-






Küchennutzung
für Kaffee




Abwaschen
von Hand

10,-
10,-




v

Personal




Küchennutzung




Herd/Spülmaschine

7,50 /Std.
7,50 /Std.





UG Jugendräume
25
20,-
25,-

Küchennutzung

5,-
5,-
Auszug aus der allgemeine Hausordnung und den Regeln zur Nutzung der Räume.

1. sich entsprechend dem Sinn der Pfarrei, in deren Räumen, angemessen verhalten
2. die Bestandteile des Vertrages einhalten …
……

2. Dekoration. Zur Dekoration dürfen nur entsprechende Vorrichtungen genutzt werden, keinesfalls jedoch Kleber, Tesa, Klebepunkte etc. auf Fenster Tapeten und Decken. Nach der Veranstaltung ist die Dekoration restlos zu entfernen. Abweichende Nebenabsprachen sind fest zu halten.

3. Musik. Ab 22.00 Uhr sozialverträgliche Zimmerlautstärke im Sinne unserer Mieter und Nachbarn. Ausnahmen nur nach frühzeitiger vorheriger Absprache, die es uns ermöglicht mit Mietern und Nachbarn Rücksprache zu halten und den Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer zu genehmigen oder ab zu lehnen. Die Aussage des Ansprechpartners der Pfarrei gilt.

4. Küchennutzung. Nur vorgesehene Verrichtungen bzw. unter Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Serviceleistungen.

5. Toiletten. Keine Nutzung, die dem weiteren Gebrauch entgegen steht.

6. Außengelände. Darf nach 22.00 Uhr nur mit ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden. Dies gilt für alle Angebote wie Grillhütte, Carports, Boulebahnen. Insbesondere jedoch für die Kletterwand – nie nach Einbruch der Dunkelheit oder ohne geschulte Aufsicht. Für die Nutzung der Kletterwand, falls Bestandteil des Vertrages, sind die gesonderte Regeln zu beachten. Diese werden mit der Unterschrift zum Vertrag ausdrücklich anerkannt. Wenn die Kletterwand nicht Gegenstand des Vertrages ist, ist die Nutzung untersagt. Zuwiderhandlungen gehen auf eigenes Risiko …
……

8. Haftpflicht. Fahrlässige oder mutwillige Beeinträchtigungen des weiteren Betriebes bzw. Wertminderung der Räume Gegenstände, des Geländes, die nachweislich auf die Tätigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer zurück zu führen sind, ziehen Minderung der Kaution oder Haftpflicht der /des Verantwortlichen nach sich. Abweichungen vom Anfangszustand und Bezifferung der Kosten sind im Anhang fest zu halten (Extra-Seite auf der Rückseite dieses Blattes) und auch von den Nutzerinnen und Nutzern zu unterschreiben. …